Planfeststellungsverfahren
21.01.2009
Planfeststellungsverfahren für die A 52 eröffnet
Jetzt müssen alle aktiv werden.
Alle
Verantwortlichen der Stadt Gladbeck sind gehalten, hier aktiv Einfluss
zu nehmen, da dass Planfeststellungsverfahren für den Bottroper Bereich
bereits ganz konkrete Strukturen berücksichtigt, die für den Ausbau der
A 52 auf Gladbecker Gebiet entscheidende Voraussetzungen schaffen
werden. Gladbeck wird vom Bottroper Gebiet aus in "Salami - Taktik"
überrumpelt, d.h. der Ausbau der A 52 auf Bottroper Gebiet,
berücksichtigen bereits das MEGA Autobahnkreuz ("Spaghettiknoten
GLADBECK") und Landschaftsverbrauchende Zuführungsstraßen der
Gewerbegebiete. Wenn die Gladbecker Politik (alle Parteien) und die
Stadtspitze jetzt nicht ihr Veto einlegt, haben spätere Versuche KEINE
CHANCE und auch KEINEN SINN mehr.
Übersichtsplan über den Bereich der Planfeststellung
Einsprüche aller Art haben im Planfeststellungsverfahren keine aufschiebende Wirkung. Bei der Stadt Bottrop kann noch bis zum 06.04.2009 der Planfeststellung widersprochen werden. Auch Gladbecker Bürger können aufgrund ihrer negativen Betroffenheit Einwendungen gegen die Planfeststellung erheben. Wer keine Einwendungen erhebt, hat später auch kein Klagerecht! Textgleiche Einsprüche werden zusammen erörtert. Wir empfehlen Ihnen, das Schreiben als Kopie auch der Stadt Gladbeck (Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck) zu schicken, da auch die Stadt Gladbeck eine Fachkanzlei zur Vertretung Ihrer Belange beauftragt hat.
Beispiel für ein Einspruchsschreiben:
An Stadt Bottrop Stadtplanungsamt Abteilung Verkehrsplanung Luise-Hensel-Straße 1 46236 Bottrop
EINWENDUNGEN GEGEN DIE PLANUNG
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Bundesautobahn 52 (A52) zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord (B224) und südlich dem AK Essen/Gladbeck von Bau-km 0+000,000 nördlich der Brücke über die Emscher bis Bau-km 3+625,072 nördlich der Straße Im Gewerbepark - öffentliche Auslegung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich meine Einwendungen gegen den ausliegenden Planentwurf zum Neubau der A52 deutlich, da ich durch das Straßenbauprojekt eine sehr hohe Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität an meinem Wohnort verursacht sehe. Meine Belange werden in dem vorliegenden Planentwurf sowie den entsprechenden Anlagen und Untersuchungen nicht hinreichend berücksichtigt. Meine Einwendungen liste ich im Folgenden auf und begründe sie.
1.) Autobahnbau, dies lassen sie mich zu Beginn feststellen, kostet viel Geld, das nur ausgegeben werden darf, wenn sichergestellt ist, dass dem Geldaufwand durch den Bund auch ein entsprechender Nutzen durch eine verkehrliche Verbesserung für den Bund gegenübersteht. Im konkreten Fall entsteht dieser Nutzen für den vom Planfeststellungsverfahren betroffenen Bereich (Essener Norden und das Stadtgebiet von Bottrop bis zur Stadtgrenze nach Gladbeck) nicht, denn die beiden angrenzenden Hauptverkehrsachsen A2 und A42 werden damit nicht wie in der Kosten- Nutzen- Analyse gefordert verbunden. Weil unter den Umständen dieses Planfeststellungsverfahren nicht in eine dementsprechende Baumaßnahme münden kann, macht es für sich allein betrachtet auch keinen Sinn. Eine Sinnhaftigkeit ergibt sich erst unter Beachtung diverser schriftlicher Mitteilungen des Bundesministeriums, wonach der durchgehende Ausbau zumindest vom Kreuz A42/A52 (Essen) bis einschließlich dem Kreuz A2/A52 (Gladbeck) beabsichtigt ist. Erst dann wäre nach Aussage des Bundesministeriums der verkehrliche Nutzen gegeben. Daraus folgt logisch, dass schon bald das Planfeststellungsverfahren für den Bereich ab Stadtgrenze bis einschließlich dem Kreuz A52/A2 bei Wittringen erfolgen muss, um so das Baurecht für den Gesamtabschnitt zu erlangen. Ich gehe in meinen Ausführungen also davon aus, dass die jetzige Planfeststellung im Essener und Bottroper Bereich der erste Teil einer umfassenderen Planfeststellung und die Vorstufe eines umfassenden Autobahnbaus auch auf Gladbecker Stadtgebiet mitsamt dem Autobahnknotenpunkt A2/A52 bei Wittringen darstellt. Die mit dem eingeleiteten Planfeststellungsverfahren vorgenommene Grenzziehung an der Gladbecker Stadtgrenze entbehrt jeder fachlichen Logik und lässt sich nur mit dem Versuch begründen, der laufenden parlamentarischen Debatte in Gladbeck mit Entscheidungen an andere Stelle vorzugreifen. So wird der Stadt Gladbeck jede Alternative mit einer anderen Trassierung oder dem gänzlichen Verzicht auf einen Ausbau genommen. Ich werde als Gladbecker Bürger durch diese Vorgehensweise in meinen Anhörungsrechten unzulässig eingeschränkt, da außerhalb der Gladbecker Stadtgrenzen bereits Fakten für meine Stadt geschaffen werden. Ich bin als direkter Anwohner der Stadtgrenze besonders betroffen, bin jedoch nicht über die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens in meiner direkten Nachbarschaft informiert worden. Ein solches Vorgehen ist nicht seriös. Es greift Entscheidungen in noch einzuleitenden Verfahren vor und beschränkt insofern meine gesetzlich verbriefte Mitwirkungsmöglichkeit an einem zudem sehr kritisch zu betrachtenden Autobahnprojekt. Gegen die willkürliche Abschnittsbildung erhebe ich daher Einwände.
2.) Unter der Nummer NW 5603 sind Planungen des Bundes bekannt, wonach durchgehende Trassen von Gelsenkirchen- Buer- West über das Kreuz- Essen- Ost hinaus bis nach Ratingen und nach Wuppertal gebaut werden sollen. Diese Planungen umfassen außer den Maßnahmen an der A52 zusätzlich noch Ausbaumaßnahmen der Autobahnen A535 und A44. Alle Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit basieren jedoch auf Verkehrsprognosen, die lediglich den Ausbau der Autobahn A52 zwischen Gelsenkirchen- Buer- West und dem Kreuz- Essen- Ost betrachten. Möglicherweise war zum Zeitpunkt der Erstellung der Verkehrsprognose der Umfang des Gesamtprojektes geringer und umfasste nur den Lückenschluss in der A52 von Buer- West bis Essen- Ost. Die Verkehrsprognose stammt aus dem Jahr 2005 und basierte auf Zahlen von 2003. Damit ist sie zum heutigen Zeitpunkt eventuell überholt. Die Nichteinbeziehung des im weiteren Verlauf beabsichtigten Ausbaus, der die A52 zum Teil einer europaweit wirksamen Haupttrasse macht, hat natürlich zur Folge, dass der zu erwartende Verkehr bei weitem zu gering prognostiziert wurde. Da somit alle Umweltbetrachtungen auf einer zu geringen Anzahl an Fahrzeugen basieren, sind logischerweise alle Lärmprognosen, Betrachtungen über Stäube, Luftschadstoffe etc. fehlerhaft. Es dürfte nicht möglich sein, eine richtige Umweltbetrachtung auf einer falschen Datenbasis zu erstellen. Die Verkehrsprognose hätte vor der UVU und dem Planfeststellungsverfahren erneut auf aktueller Planungsbasis der Nummer NW 5603 durchgeführt werden müssen. Dies muss nun nachgeholt werden und dann die UVU mitsamt dem Planungsentwurf für die A52 überarbeitet werden. Insofern erhebe ich grundlegende Einwände.
3.) In den ausgelegten Plänen ist der Ansatz für eine Straße abgebildet, die im weiteren, noch nicht abgebildeten Verlauf auf Gladbecker Gebiet durch das Landschaftsschutzgebiet Pelkumer Feld verläuft. Diese Straße ist um ca. 15. Meter von der Autobahn A52 abgesetzt und dient als Ersatz für die wegfallende Anbindung des Gewerbeparks Brauck und der Gladbecker Stadtteile Butendorf und Brauck. Bereits in der Vergangenheit habe ich in einem Schriftwechsel mit Straßen.NRW. und der Stadt Gladbeck darauf hingewiesen, dass ich es nicht gestatten kann, diese Straße über mein im Pelkumer Feld gelegenes Gelände zu führen. Ich weise erneut darauf hin, dass ich keinesfalls bereit bin, im Rahmen des Autobahnbaus Gelände für den Bau einer untergeordneten Straße herzugeben. Ich bestehe darauf, dass eine andere Art der Erschließung des Gewerbeparks Brauck durchgeführt wird, die mein Gelände nicht in Anspruch nimmt. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
a) – Es kann der Gewerbepark und die Stadtteile Buntendorf/ Brauck über eine neu zu bauende südliche Zuführung von der Brauckstraße her oder über die Boystraße erschlossen werden. Planungen dafür sind bereits vorhanden. b) – Es kann die bisher geplante Straße näher an die A52 heran verlegt werden, was im Interesse des Flächenverbrauches im Landschaftsschutzgebiet und im Bereich des Grünzuges C des RVR unbedingt vonnöten wäre. Durch eine möglichst weit reichende Bündelung der Erschließungsstraße mit der A52 unter der künftigen Überführung der Kösheide hindurch bis hin zum Fuß der Moltke Halde ist ein landschaftsschonender Ausbau, der auch meine Interessen berücksichtigt, möglich. Auf diese Weise ist auch eine möglichst geringe Betroffenheit der Baumschule an der Kösheide zu sichergestellt. Dazu bitte ich den Planungsträger um Kontaktaufnahme mit der Stadt Gladbeck wegen der im diesem Zusammenhang notwendigen geringen Änderung des städtischen Bebauungsplans in diesem Gebiet.
Ich verweise auch auf die von mir bereits an die Stadt Gladbeck und an Straßen.NRW übergebenen Skizzen. Der Bau der Erschließungsstraße würde zudem die Realisierung der im Pelkumer Feld vom RVR zur Entwicklung der Haldenlandschaft seit langem geplanten Landschaftsbrücken im Grünzug C verhindern. Der Straßenbau ist nicht mit den Planungen des RVR vereinbar. Es ist also zum jetzigen Zeitpunkt bereits notwendig, die Lage des abgebildeten Ansatzes der Erschließungsstraße schon auf Bottroper Gebiet umzuplanen, auch um einer Einschränkung meiner Wohnqualität vorzubeugen. Gegen die derzeitige Planung erhebe ich Einwände.
4.) Der Ausbau der B224 zur A52 wird zu Lärm- und Schadstoffbelastungen meines direkten Wohnumfeldes führen. Als naher Anwohner der B224 und künftigen A52 wird damit meine Gesundheit gefährdet. Ich wohne in Hauptwindrichtung von der künftigen A52 her. In den Planfeststellungsunterlagen werden Überschreitungen der zulässigen Grenzwerte für Luftschadstoffe auf Gladbecker Gebiet belegt, sogar unter Zugrundelegung der ohnehin zu gering bemessenen Verkehrsprognose (Siehe oben). Die Lärmsituation wird sich durch die zu erwartende Verkehrszunahme, insbesondere über das zu gering prognostizierte Maß hinaus, zu meinen Ungunsten verändern. Beides widerspricht den gesetzlichen Regelungen, die national und vor allem auf europäischer Ebene gültig sind. Ich sehe damit meine Gesundheit gefährdet. Die negativen Auswirkungen von Feinstaub und der Einfluss von Lärm und Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit sind belegt. Ich bin nicht bereit, wegen des Autobahnbaus eine Verkürzung meines Lebens in Kauf zu nehmen. Es sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz meiner Gesundheit und der meiner Nachbarn nötig. Ich fordere aktiven Schall- und Emissionsschutz für mein Wohnumfeld. Zu nennen wären hier vor allem eine Erhöhung der Schallschutzwand über das mir bisher bekannte Maß von 3,5 m hinaus –so hält die Wand neben dem Schall auch einen Teil der Feinstäube ab– und entlang der Trasse auch eine umfangreiche Bepflanzung, die Luftschadstoffe auffangen kann. Gegen die bisher bekannte unzureichende Planung in Bezug auf den Gesundheitsschutz der Anwohner erhebe ich daher Einwände
5.) Die Begrenzung des Untersuchungsraums, für den im Rahmen der UVU eine Raum- und Wirkungsanalyse vorgenommen wird, auf das nähere Umfeld der Straßentrasse ist abzulehnen. Die Abgrenzung wird in der UVU weder räumlich noch inhaltlich begründet und ist damit nicht nachvollziehbar. Die Reichweite der umwelterheblichen Auswirkungen des Vorhabens geht weit über den abgegrenzten Untersuchungsraum hinaus und erreicht ohne weiters mein Wohnhaus. Gegen die Abgrenzung des Untersuchungsraums erhebe ich daher Einwände.
6.) Auch bei Beachtung aller von mir geforderten Verbesserungen an der Trasse wird der Wert meiner Grundstücke entlang der Trasse fallen. Es erfolgt eine schleichende Kontaminierung der Gelände entlang einer stark befahrenen Autobahn auf einer Breite von bis zu 200m. Der Schallteppich, der sich neben einer Autobahn ausbreitet ist noch breiter. Luftschadstoffe verbreiten sich womöglich sogar noch großflächiger und reichern sich, je nach Stoffart und dessen spezifischem Gewicht, in Mulden an. Das Gelände erleidet dadurch einen Wertverlust. Ich habe somit einen wirtschaftlichen Schaden durch den Ausbau der B224 zur A52. Diesen finanziellen Schaden durch den Ausbau bin ich nicht bereit zu tragen und ich fordere den Bauträger auf, diesen Schaden auszugleichen.
7.) Wie Eingangs beschrieben, wird mit dem Ausbau der A52 in Bottrop zwangsweise der Ausbau in Gladbecks Süden und der Bau eines Autobahnknotens nahe der Freizeitstätte Wittringen verbunden sein. Wittringen ist im Ballungsraum Ruhgebiet ein beliebtes Ausflugsziel. Vor allem an Wochenendtagen findet man auf den Parkflächen Fahrzeuge aller umliegenden Städte. Auch ich nutze dieses Freizeitgebiet häufig für Aufenthalte. Aufgrund der mir bisher bekannten Planungen wäre mit einer wesentlichen Beeinträchtigung des Freizeitgebietes Wittringen, somit meiner Lebensqualität und der Lebensqualität vieler Besucher aus Gladbeck und den umliegenden Städten, zu rechnen. Es muss infolgedessen dringend darauf geachtet werden, dass bei dem Bau des Autobahnknotens der Erholungswert des Gebietes nicht beeinträchtigt wird. Das betrifft vor allem die unverhältnismäßig hoch aufragende Bauausführung des Knotens und seinen übermäßigen Flächenverbrauch im Landschaftsschutzgebiet Pelkumer Feld sowie einen derzeit meines Wissens noch nicht geplanten, wirkungsvollen Schallschutz im Knoten. Auch andere von mir genutzte Erholungs- und Naturräume wie das Pelkumer und das Natroper Feld sowie die Haldenlandschaften werden erheblich beeinträchtigt. Sportstätten wie das denkmalgeschützte Gladbecker Freibad oder das denkmalgeschützte Stadion (Vestische Kampfbahn) werden durch Immissionen belastet. Ich fordere aktiven Schall- und Emissionsschutz für alle betroffenen Naturräume und Erholungsstätten.
8.) Entlang der Bundesstraße 224 verläuft eine überregional bedeutsame Rad- und Fußwegebeziehung von Gladbeck im Norden über Bottrop bis nach Essen im Süden, die durch den geplanten Autobahnausbau weitestgehend ersatzlos entfällt. Da hierfür kein Ersatz angeboten wird, fühle ich mich als Fußgänger und Radfahrer, der diese Führung regelmäßig als direkte Verbindung nutzt, erheblich beeinträchtigt. Ich erhebe daher gegen den ersatzlosen Wegfall Einwände und fordere eine Ersatzlösung.
9.) Während der Bauphase werden über Jahre Umleitungsverkehre durch die Straßen Bottrops und der Nachbarstädte fluten. Als Anwohner der Ausbaustrecke kann ich davon ausgehen, dass die Straße, an der ich wohne und auch die angrenzenden Straßen als Umleitungsstrecke in Anspruch genommen werden. Das wird zu Schäden an den Straßen führen. Ich bin nicht bereit, für die Reparaturkosten aufzukommen. Auch appelliere ich an die Verantwortlichen in der Stadt Gladbeck eine Kostenübernahme für diese Reparaturen abzulehnen, denn im Endeffekt ist zu befürchten, dass wiederum die Gladbecker Bürger zu den Kosten herangezogen werden.
10.) Leider sind in Gladbeck weder der Verwaltung noch der Öffentlichkeit die bereits verbindlichen Pläne zum Ausbau der Trasse zwischen Stadtgrenze bis einschließlich der Autobahnverknüpfung A52/A2 bekannt, obwohl der Sichtvermerk des Bundesministeriums bereits am 03.12.2008 erfolgte. Ich behalte mir vor, nach der öffentlichen Präsentation dieser Pläne aufgrund der dann erst zur Verfügung stehenden Informationen noch Einwendungen zum jetzt laufenden Planfeststellungsverfahren nachzureichen. Es wäre sicher nicht rechtens, wenn der Planungsträger Einwendungen im Zuge des jetzt laufenden Planfeststellungsverfahrens durch Vorenthaltung wichtiger Informationen über den direkt angrenzenden Ausbauabschnitt verhindern würde. Insofern sehe ich mein Recht auf Nachträge zu diesen Einwendungen durch die vom Bund verursachte Vorenthaltung der bereits seit langem mit dem Sichtvermerk versehen Pläne zum Ausbau des Gladbecker Ausbauabschnittes bis zum Autobahnknoten bei Wittringen begründet.
Weitere Entwürfe für Einspruchsschreiben:
Die nachstehenden Vorducke von den Gladbecker Grünen un der IG "Stoppt A52" Bottrop sind als Vorschlag und Hilfestellung zu verstehen. Sie erheben keinen Anspruch darauf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Vordruck Grüne Einwand gegen den Plan, Bürgerin (w)
Vordruck Grüne Einwand gegen den Plan, Bürger (m) Einspruchsentwurf der Interessengemeinschaft "Stoppt A 52" Bottrop!
|