Lärm, Staub und Abgase
Lärm
In den meisten deutschen Städten und Ballungsräumen sind heute die Lärmwerte so hoch, dass die Betroffenen über erhebliche Belästigungen klagen. Besonders der Verkehrslärm wird als belästigend eingeschätzt. Der Straßenverkehrslärm ist unter den Lärmquellen der größte Stressverursacher. Rund 70 Prozent der deutschen Bevölkerung empfindet Straßenlärm als besonders störend.
Allgemeine Informationen zum Straßenverkehrslärm in Gladbeck erhalten Sie hier:
Straßenverkehrslärm in Gladbeck
Informationen zu den Auswirkungen der unterschiedlichen Varianten zum Bau der A52 auf die Lärmsituation finden Sie hier:
Lärmsituation an der A2
Während der Nachtruhe wirkt Lärm extrem störend. Gleiches gilt bei Tätigkeiten, die hohe Konzentration erfordern. Besonders lärmempfindlich reagieren Personen wenn die sprachliche Kommunikation gestört wird.
Informationen zur Bewertung und Wirkung von Straßenverkehrslärm finden Sie hier:
Bewertung von Umweltgeräuschen am Beispiel Straßenverkehr
Staub
Alle in der Luft verteilten Feststoffe werden unter den Begriffen "Staub" oder "Partikel" zusammengefasst. Für die menschliche Gesundheit sind vor allem die Feinstäube bedeutsam. Diese Feinstäube werden anhand ihres Durchmessers in drei Kategorien unterteilt:
Inhalierbarer Feinstaub PM10 : < 10 µm Lungengängiger Feinstaub PM2,5 : < 2,5 µm Ultrafeine Partikel UP: < 0,1 µm
PM: Particulate Matter (deutsch: Schwebstaub) µm: Mikrometer (ein Mikrometer ist ein Millionstel Meter, 100 Mikrometer entsprechen der Dicke eines Haares)
Mehr zur Entstehung und Wirkung von Feinstaub erfahren sie hier:
Entstehung und Wirkung von Feinstaub
Abgase
Neben dem Treibhauswirksamen Kohlendioxid (CO2) sind die Stickoxide (NOX) der bedeutsamste Teil der Abgase. Stickoxide ist eine Sammelbezeichnung für die gasförmigen Oxide des Stickstoffs.
Auswirkungen von Stickoxiden: • Reizung und Schädigung der Atmungsorgane (insbesondere Stickstoffdioxid) • Bildung von Salpetersäure (HNO3) in der Atmosphäre, dadurch Entstehung des „Sauren Regens“ • Trägt bei zur Smogbildung • Ozonbildung unter Einfluss von UV-Strahlung (Sommersmog)
Um der Belastung der Luft zu senken wurden in Europa mit der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (in deutsches Recht umgesetzt mit der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung (22. BImSchV) vom 11. September 2002) Grenzwerte für Feinstaub festgelegt. In der Richtlinie wurde folgende Grenzwertregelung getroffen: Der ab dem 1. Januar 2005 einzuhaltende Tagesmittelwert für PM10 beträgt 50µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr. Ab dem Jahr 2005 beträgt der Jahresmittelwert für PM10 40µg/m³.
Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird ab dem 01.01.2010 auf einen Jahresmittelwert von 40µg/m³ festgelegt. Die Belastung der Luft wird täglich mehrmals an Messstationen des Umweltbundesamtes ermittelt. Über die aktuellen Werte der wichtigsten Luftschadstoffe können sie sich hier: http://www.env-it.de/luftdaten/start.fwd und hier: http://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/aktluftqual/eu_luft_akt.htm informieren.
Um diese Grenzwerte einhalten zu können, werden in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedliche Strategien verfolgt. In Deutschland soll in Umweltzonen (Bereiche mit hoher Belastung) mit Fahrbeschränkungen für Fahrzeuge, die bestimmte Abgasnormen nicht einhalten, die Feinstaubbelastung aus dem Straßenverkehr reduziert werden.
Weitere Informationen zur geplanten Umweltzone Ruhr und zur Plakettenverordnung (35. BImschV) erhalten Sie hier:
Umweltzone Ruhr
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